So bodenschonend wie möglich

Das primäre Ziel ist es, bodenbeeinträchtigende Erdarbeiten z.B. auf Baustellen, Abbaustellen, bei Leitungsbauten und Geländeanpassungen so bodenschonend wie möglich durchzuführen. Dazu braucht es eine fundierte Ausbildung der Bauführer. Der Ab- und Aufbau von Boden geschieht getrennt nach Ober- und Unterboden. Die Erdarbeiten dürfen z.B. auch nur bei abgetrockneten Bodenverhältnissen durchgeführt werden.

Hilfsmittel dazu sind Tensiometer Messwerte Bodenfeuchte und das Nanogramm zur Bestimmung der Einsatzgrenzen von Baumaschinen. Zur besseren Druckverteilung sind unter gewissen Bedingungen Baggermatratzen oder Kiespisten einzusetzen. Nach erfolgter Rekultivierung sind zudem Auflagen zur Folgebewirt-
schaftung einzuhalten.

Bodenschutz  und -verbesserung beim Bauen


Auflagen und Richtlinien:
Zum Schutz des Bodens gelten Auflagen für Bauten und Anlagen. Gemeinsam mit den kantonalen Fachstellen und dem Bund werden entsprechende Richtlinien und Merkblätter für bodenrelevante Bauten und Abbaustellen erarbeitet.

Zuständigkeiten: Die Bodenschutzfachstelle ist die Fachstelle und der Ansprechpartner für den Bereich Boden im Kanton Bern. Bodenschutz beim Bauen und bei belasteten Standorten wird vom Amt für Wasser und Abfall (AWA), Fachbereich Boden vollzogen.